| Grundlagen Im deutschen Strafrecht besteht ein zweigeteiltes System von Strafen und Maßregeln. Bei Schuldunfähigen können statt einer Strafe freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden, die im Regelfall vor einer Strafe vollzogen werden. Die strafrechtliche Unterbringung zur Behandlung hat zwei Formen: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB). Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus betrifft psychisch kranke Rechtsbrecher, wobei eine verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit Voraussetzung für eine derartige Unterbringung ist. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt betrifft suchtkranke Rechtsbrecher, eine verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit ist hier nicht Voraussetzung. Die Unterbringung im Maßregelvollzug dient gleichzeitig der Behandlung der Patienten und dem Schutz der Bevölkerung. Sie zielt insbesondere darauf ab, dass die Patienten nach abgeschlossener Behandlung und Entlassung nicht mehr einschlägig straffällig werden. Im Klinikum am Weissenhof werden seit vielen Jahren Patienten behandelt, die gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt (aus den Landgerichtsbezirken Heilbronn, Ellwangen und Mosbach) untergebracht sind und seit 2006 (wie bereits zuvor bis 1989) zusätzlich Patienten, die gemäß § 63 StGB in ein Psychiatrisches Krankenhaus (Landgerichtsbezirk Heilbronn) eingewiesen wurden. Entwicklung des Maßregelvollzugs im Klinikum am Weissenhof Bereits zu Beginn der achtziger Jahre stieg die Zahl der nach § 64 StGB untergebrachten Patienten, insbesondere aufgrund einer vermehrten Zuweisung Drogenabhängiger, deutlich an. In der Folge blieben die Patientenzahlen in den achtziger Jahren dann recht konstant, während es in den letzten Jahren dann mit gewissen Schwankungen nach und nach zu einer deutlichen Erhöhung der Aufnahme- und Patientenzahlen sowie der Verweildauern kam. Die dadurch entstandene Überbelegung konnte im Jahr 2008, durch die Eröffnung einer Forensischen Klinik in Calw und die Abgabe der Zuständigkeit für die Landgerichtsbezirke Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe, abgebaut werden.Da im Land Baden-Württemberg nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden waren, wurde beschlossen, den Maßregelvollzug in Weinsberg zu erweitern. Im Dezember 2004 fand die Grundsteinlegung des insgesamt 12,6 Millionen Euro teuren Neubaus statt. Allein 1,6 Millionen Euro wurden in die Sicherheitstechnik investiert. Durch den Einsatz moderner und aufwändiger Sicherungsanlagen sowie entsprechender baulicher Planung wurde dem Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bedenken der Bürgerinitiative Gellmersbach bei der Planung berücksichtigt. Der neu errichtete Gebäudekomplex wurde im Mai 2006 offiziell eingeweiht. Der reguläre Betrieb mit 24 Patienten wurde im Juni 2006 aufgenommen. Dadurch wurde die Wahrnehmung des Versorgungsauftrags für die nach § 63 StGB untergebrachten Patienten aus unserer Region möglich. Dies entspricht dem allgemein gültigen Prinzip der gemeindenahen Psychiatrie und sollte zudem das erheblich überbelegte Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch entlasten. Derzeitige Struktur Im Rahmen der Abteilungsneugliederung am Klinikum am Weissenhof wurde im Oktober 2002 die eigenständige Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie geschaffen. Diese wird dual von einem Chefarzt und einem Pflegedienstleiter geleitet. Bei insgesamt 92 Planbetten werden im Neubau 50 Patienten (je 25 Betten für die beiden Bereiche der nach § 63 bzw. 64 StGB Untergebrachten) behandelt, die besonderer Sicherungsmaßnahmen bedürfen. Im Dezember 2003 wurde eine offene Station mit 21 Planbetten neu eröffnet. In der Therapie vorangeschrittene und gelockerte Patienten, die gemäß § 64 StGB untergebracht sind, befinden sich auf dieser offenen Station. Alkohol und Drogenabhängige durchlaufen hier die eigentliche Kerntherapie (Entwöhnungsbehandlung). In der Entlassvorbereitung werden der Stabilisierung, Rehabilitation und Wiedereingliederung dienende Maßnahmen vorgenommen. Drogenabhängige durchlaufen die letzte Therapiephase (Adaptionsbehandlung) in der Regel in einer externen Suchtfachklinik. Im September 2008 konnte nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen eine weitere fakultativ offene Station für die gemäß § 63 StGB untergebrachten Patienten mit 21 Planbetten eröffnet werden. Hier werden psychisch Kranke Patienten gezielt, unter freiheitlicheren und realitätsorientierten Bedingungen, auf ein späteres Leben in der Gesellschaft vorbereitet. Dieser Phase schließt sich in der Regel eine halb- bis einjährige Entlasserprobung außerhalb der Klinik an, ehe eine endgültige Entlassung erfolgen kann. Therapie und Pflege Ziel der Behandlung ist die Vermeidung weiterer Delinquenz. Es erfolgt eine ausführliche diagnostische Abklärung und gegebenenfalls Begutachtung. Wir verfolgen ein methodenübergreifendes Konzept mit verschiedenen psychotherapeutischen Behandlungselementen sowohl einzeln als auch in Gruppen. Ergänzend kommen Psychoedukation und soziales Kompetenztraining zur Anwendung. Verschiedene Entspannungsverfahren können erlernt werden. Ergotherapie, Arbeitstherapie sowie Kunst-, Musik- und Bewegungstherapie werden angeboten. Störungsbezogen modifizierte kriminaltherapeutische Behandlungsmethoden werden angewandt. Ein wichtiger Beitrag erfolgt durch die Pflegefachkräfte in Form von tagesstrukturierenden, beschäftigungstherapeutischen und freizeitgestalterischen Projekten, welche mit den Patienten gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Als Grundlage aller weiteren Maßnahmen ist die positive Gestaltung des Stationsmilieus sowie die motivierende Arbeit der Pflegefachkräfte von außerordentlicher Bedeutung. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen auch mit den Mitarbeitern der weiteren aufgeführten Therapieformen. Regelmäßige interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen sind obligatorisch. Wesentlicher Aspekt des therapeutischen Settings ist die Beziehung des Patienten zum Therapeuten und zum fest zugeordneten Pflegepersonal im Sinne einer Bezugspflege. Die Qualität der therapeutischen/pflegerischen Beziehung besitzt neben dem prognostischen Wert für die Psychotherapie auch einen bedeutsamen Sicherheitsaspekt. Gleichzeitig wird die therapeutische/pflegerische Beziehung und Arbeit sowohl im Rahmen interner als auch externer Supervision kritisch reflektiert bzw. überprüft. Interdisziplinäre Fall- und Gruppensupervisionen gehören zum Standard unserer Klinik. Durch Lehrkräfte werden gezielte schulische Maßnahmen angeboten (z.B. Deutschunterricht für Patienten mit Migrationshintergrund) und in der Arbeitstherapie erfolgen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Die Gewährung von Lockerungen orientiert sich an einem differenzierten Stufenprogramm. In die Entscheidungsfindung werden unter anderem die bisherige Delinquenz und die zur Einweisung führenden Straftaten, die Diagnose und das Persönlichkeitsprofil, der Behandlungsverlauf sowie die Gefahr eines Missbrauchs der Lockerungen zur Flucht oder zur Begehung von Straftaten sowie deren gegebenenfalls zu erwartender Schweregrad einbezogen und kritisch im Team überprüft. Dabei werden keine singulären, sondern ausnahmslos Teamentscheidungen getroffen. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten ist selbstverständlich, wobei deren Zustimmung bei Lockerungen, die mit einem Aufenthalt außerhalb des Klinikgeländes verbunden sind, grundsätzlich erforderlich ist. In der Endphase erfolgen Maßnahmen der Resozialisierung und Reintegration in die ursprüngliche Heimatregion (Wohnung, berufliche Wiedereingliederung), wobei die Stabilität der sozialen Beziehungen geprüft und gefördert wird. Hierzu erfolgt in der Regel eine längerfristige Entlassbeurlaubung. Die Behandlungsdauer beträgt im Rahmen einer erfolgreichen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) durchschnittlich etwa 29 Monate, im Rahmen einer Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus durchschnittlich etwa 5,25 Jahre. Multiprofessionelles Team Die Behandlung unserer Patienten erfolgt grundsätzlich im multiprofessionellen Team mit einem engen Austausch zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Das Team besteht aus Ärzten, Psychologen, Pflegfachkräften, Mitarbeitern des Sozialdienstes, Bewegungs- und Kunsttherapeuten, Lehrern sowie Arbeitserziehern.Insgesamt arbeiten 106 Mitarbeiter mit den Patienten, so dass der geforderte Personalschlüssel von 1:1 gesichert ist. Forensische Fachambulanz Nach der Entlassung aus der Unterbringung werden die Patienten, im Rahmen der dann bestehenden Führungsaufsicht, in der Regel noch weitere fünf Jahre durch unsere Forensische Fachambulanz begleitet. Auch diese ist multiprofessionell besetzt und sieht explizit auch eine aufsuchende Arbeit vor. Sie dient dazu, den Patienten einen möglichst komplikationslosen Start in ein Leben in Freiheit zu ermöglichen. Durch rasche Interventionsmöglichkeiten in Krisensituationen dient sie aber nicht nur dem Schutz der ehemaligen stationären Patienten sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit.
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