Zum Schutz unserer Patient*innen und der Beschäftigten gelten in unserem Klinikum trotz der Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiterhin verschiedene Besuchsregeln. Des Weiteren stellen wir Ihnen allgemeine Informationen zum Coronavirus und den Anlaufstellen zur Verfügung.
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung (Corona-VO) des Landes Baden-Württemberg und mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes im September 2022 gelten für Besuche in unserem Klinikum derzeit folgende Regelungen:
Ab dem 01.03.2023 ändern sich folgende Corona-Regelungen für Besucher*innen:
Ergänzend zu den genannten grundsätzlichen Regeln gelten die speziellen Regelungen der jeweiligen Stationen/des Bereichs. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station/den jeweiligen Bereich.
Wenn Sie Informationsbedarf zum Corona-Virus haben, empfehlen wir Ihnen für allgemeine Informationen die Webseite des Robert-Koch-Instituts. Dort finden Sie umfassende, aktuelle Antworten auf häufige Fragen.
In unserer Versorgungsregion sind die jeweiligen Gesundheitsämter die richtigen Ansprechpartner zum Thema Corona-Virus, auch für Personen, die einen Verdachtsfall abklären lassen wollen:
Die landesweite Koordination und Bereitstellung von Informationen zu den aktuellen Entwicklungen übernimmt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Im Umgang mit der Viruserkrankung richtet sich das Klinikum am Weissenhof nach den Empfehlungen und Vorgaben der vorgenannten Stellen.