Blick auf Eingangsbereich Klinikum am Weisssenhof.

PSYCHIATRISCHE INSTITUTSAMBULANZ (PIA) DER KLINIK FÜR ALLGEMEINE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE

Die Psychiatrische Institutsambulanz hat die Aufgabe der Diagnostik, Behandlung und weitergehenden Versorgung psychisch kranker Menschen, die aufgrund Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung zur Genesung ein Team von Fachärzt*innen, Psycholog*innen, Fachtherapeut*innen und weiteren Fachkräften benötigen.

Diagnostik und Behandlung werden von einem multiprofessionellen Team erbracht und gehen in der Regel über das Angebot einer psychiatrischen Regelbehandlung hinaus.

Die Kombination aus medizinischer Behandlung und psychosozialen Therapien gibt den Patient*innen Stabilität, soziale Integration und verbessert deren Lebensqualität, verkürzt oder vermeidet Krankenhausaufenthalte und koordiniert gegebenenfalls die weiterführende rehabilitative Behandlung mit den entsprechenden Trägern.

Eine parallel statt findende Behandlung in der PIA und bei niedergelassenen Fach*ärztinnen  für Psychiatrie oder niedergelassenen ärztlich/psychologischen Psychotherapeuten*innen ist in der Regel nicht möglich, bzw. bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Bitte besprechen Sie mit den Ärzt*innen der PIA, ob eine Behandlung dort möglich und sinnvoll ist. Ist eine Behandlung durch die PIA nicht mehr notwendig, wird gemeinsam mit Ihnen der Übergang zu einer Weiterbehandlung durch eine*n niedergelassene*n Facharzt*ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder von niedergelassenen approbierten Psychotherapeut*innen geplant und umgesetzt.

Die ambulante Komplexbehandlung durch ein multiprofessionelles Team mit Behandlungselementen der Klinik ermöglicht den Patienten und Patientinnen, in gewachsenen sozialen Strukturen und in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Dadurch können häufig stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt werden.Spektrum psychischer Krankheiten, die durch die Psychiatrische Institutsambulanz der Allgemeinpsychiatrie behandelt werden können:

  • Schizophrenie und schizoaffektive Störungen
  • Affektive Störungen mit zusätzlichen Zwangs- oder Angsterkrankungen, chronischen Schmerzerkrankungen oder zusätzlichen körperlichen Erkrankungen
  • Schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, insbesondere wenn Begleiterkrankungen vorliegen
  • Psychische Erkrankungen bei geistigen Behinderungen
  • Spezialangebot für postpartale psychische Erkrankungen (Vorgespräche, ggf. nachstationäre ambulante Weiterbehandlung) in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Mutter-Vater-Kind-Behandlungseinheiten stationär

  • Psychiatrische und psychologische Diagnostik und Behandlung (Einzeltherapie, je nach Bedarf auch Einbezug von Angehörigen oder Bezugspersonen)
  • Pharmakotherapie auf aktuellem Wissensstand (Verordnung und Aufklärung über Wirkweise und Verträglichkeit der Medikamente)
  • Kriseninterventionen
  • Psychoedukation (Aufklärung über Störungsmodelle auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse)
  • fachpflegerische Gespräche
  • Sozialberatung (Klärung sozialer Fragen und Unterstützung bei Anträgen u. a.)
  • Spezielle Fachtherapien (Kunst-, Musik-, Bewegungs-, und Ergotherapie)
  • Gruppentherapien
  • Poststationäre Behandlung auch zur Überbrückung, wenn noch kein Termin bei einem Facharzt*ärztin oder Psychotherapeut*in vereinbart werden konnte.

Für jeden Patienten und jede Patientin wird die Behandlung individuell angepasst.

Die Kosten der Behandlung in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Privat versicherte Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an die entsprechenden Chefarztsekretariate.

Eine Parallelbehandlung gesetzlich Krankenversicherter in der PIA und bei einem niedergelassenen Facharzt*ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder bei niedergelassenen approbierten Psychotherapeuten*innen ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen müssen zuvor mit der Krankenkasse geklärt werden. Die Indikation für eine PIA-Behandlung wird eingangs durch den zuständigen Facharzt oder Fachärztin der PIA überprüft.

Bitte bringen Sie im Regelfall eine Überweisung Ihres behandelnden Arztes oder ihrer behandelnden Ärztin und Ihre Versichertenkarte mit.