Blick auf Gebäude des Maßregelvollzuges mit Innenhof, Grasfläche und rotem Spielfeld im Innenhof.

Standorte + Versorgungsformen

Der Einzugsbereich unserer Klinik am Standort Weinsberg erstreckt sich über die Landgerichtsbezirke Heilbronn, Mosbach und Ellwangen.

Stationäre Angebote

Die Behandlungsplätze unserer Klinik am Standort Weinsberg verteilen sich auf sieben Stationen, aufgeteilt in einen Sicherungsbereich und einen Rehabilitationsbereich. Zudem haben wir drei externe Wohngruppen in Neckarsulm. Die anschließende Nachsorge der Patient*innen übernimmt unsere Forensische Fachambulanz.

Am Standort Schwäbisch Hall betreiben wir 100 Plätze für eine Maßregelvollzugstherapie und -sicherung gemäß § 64 Strafgesetzbuch.

Stationen M 34 und M 31

Mit Schwerpunkt auf Motivationsarbeit und Befähigung der Patient*innen zu weiteren Therapieschritten im offen geführten Bereich sowie auf Krisenintervention

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Station M 33

Für die Aufnahme der Patient*innen und bedarfsweiser Krisenintervention sowie Förderung der Therapiebereitschaft durch Beziehungsaufbau, medikamentöse Einstellung, u.a.

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Station M 32

Zur Behandlung der psychischen Erkrankung sowie Förderung und Erweiterung der Therapiebereitschaft und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Störungsproblematik und der Straftat, u.a.

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Station M 12

Mit Fokus auf Fachtherapien und Beschulung

Station M 11

Für Patient*innen, die im geschlossenen Bereich bereits Absprachefähigkeit und Therapiemotivation bewiesen haben, und bereit sind für eine Entwöhnungsbehandlung, Vorbereitung sowie Adaption an einen Alltag mit sozial stabilem Empfangsraum mit Beruf und Freizeitgestaltung

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Station M 10

Zur Vorbereitung der Patient*innen auf die Entlassung aus dem Maßregelvollzug unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach individuellen Möglichkeiten

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Standort Schwäbisch Hall (Stationen M41 - M44)

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Externe Wohngruppen in Neckarsulm

Zur Vorbereitung auf die gesellschaftliche und berufliche Wiedereingliederung

Forensische Fachambulanz (FFA)

Nach einer Unterbringung in einer Maßregelvollzugseinrichtung gibt es vieles zu klären und zu regeln: Wohnsituation, finanzielle Angelegenheiten, Rückkehr in die Krankenversicherung, Reintegration in Arbeit, Schule oder Ausbildung.
Über die medizinische Weiterversorgung hinaus begleitet und unterstützt das FFA-Team unsere Patient*innen nach der stationären Behandlung, vor allem während der Zeit der Führungsaufsicht. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit mit den gemeindepsychiatrischen bzw. suchtpräventiven Hilfenetzwerken eine zentrale Bedeutung zu.

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