Eine Mitarbeiterin übergibt einer Patientin einen Informationsflyer.

Unterstützung durch unseren Sozialdienst

Psychische Erkrankungen und dadurch notwendige Behandlungsmaßnahmen verändern das bisherige Leben und den Alltag der betroffenen Menschen erheblich. Bei den Betroffenen und ihren Angehörigen entstehen häufig eine Vielzahl von Fragen und Problemen im sozialen Umfeld. Neue Situationen und Probleme müssen bewältigt werden. Der Sozialdienst des Klinikum am Weissenhof vervollständigt mit seinem psychosozialen Beratungsangebot die medizinische Versorgung und bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Beratung, Informationen und persönliche Gespräche an.

Wir bieten den Patient*innen und deren Angehörigen begleitende fachliche Hilfen, zur Problemklärung und -bewältigung, unterstützen die Behandlung, bieten Ihnen und Ihrer Familie Hilfestellung bei der Antragstellung, leiten ggf. die notwendigen Maßnahmen ein und bereiten die Klinikentlassung vor. Daraus ergibt sich eine intensive Kooperation mit anderen Berufsgruppen sowie mit extern zuständigen Stellen und Einrichtungen.

Sie erreichen uns über das Pflegepersonal, Psychologen*innen und Ärzte*innen Ihrer Station, oder Sie können sich direkt während der Behandlung mit uns in Verbindung setzen.

Wir unterstützen Sie

  • bei Schwierigkeiten in der familiären und häuslichen Situation
  • bei Fragen zur finanziellen Situation (z. B. Rente, Pflegegeld, Schuldenregulierung)
  • in wirtschaftlich-sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten (wie z. B. Klärung von Anspruchsvorraussetzungen gegenüber Leistungsträgern und Hilfen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG I, ALG II, Grundsicherung, Krankengeld, Sozialhilfe, Pflegegradeinstufungsverfahren)
  • in rechtlichen und formellen Belangen (z. B. Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Schwerbehindertenrecht)
  • bei medizinischer, psychosomatischer, beruflicher Rehablititation sowie Anschlussheilbehandlungen, Entwöhnungsbehandlungen
  • bei Fragen zur medizinischen Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung, Nachsorgemaßnahmen)
  • bei Fragen zu Leistungen der Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung)
  • zu möglichen Auswirkungen der Erkrankung auf Ihr Berufsleben
  • in Zusammenhang mit Ihrer finanziellen/wirtschaftlichen Lebenssituation
  • zu Fragen der Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, wie z. B. Einleitung stationärer und ambulanter Hilfen im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem (psychosoziale Einzelbetreuung, betreute Wohngemeinschaften, Wohnheime, Pflegedienste, Haushaltshilfen, Alten-und Pflegeheime, Kurzzeitpflege)