
Im folgenden beantworten wir häufige Fragen von Angehörigen unserer Patient*innen.
Ja, wir freuen uns, dass Sie Ihren Verwandten / Ihre Verwandte bzw. Bekannte*n / Freund*in besuchen möchten. Der Kontakt zur Außenwelt ist für unsere Patient*innen sehr wichtig und wird von uns unterstützt. Allerdings unterliegt er aus organisatorischen Gründe und im Sinne der Sicherheit bestimmten Regelungen und Einschränkungen.
Vor einem Besuch ist immer eine Anmeldung und Genehmigung durch die Einrichtung erforderlich. Bitte planen Sie Ihren Besuch daher mit ausreichend Vorlaufzeit.
Bei der vorläufigen Unterbringung gem. §126a StPO können außerdem durch die Justiz Einschränkungen angeordnet oder Verbote verhängt werden.
Wenn Sie Ihren ersten Besuch in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie planen, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem Sekretariat des Maßregelvollzugs in Verbindung: Standort Weinsberg: 07134/751720; Standort Schwäbisch Hall: 07134/757320. Durch das Sekretariat können Ihnen alle Fragen zum weiteren Ablauf beantwortet werden. Vor dem ersten Besuch ist immer ein Vorgespräch mit der/der zuständigen Therapeut*in erforderlich, in dem Sie über alle geltenden Regeln informiert werden. Das Sekretariat stellt für Sie den Kontakt her. Für minderjährige Angehörige gelten besondere Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vorab im Vorgespräch oder über das Sekretariat auf der jeweiligen Station. Zur Anmeldung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Auf jeder forensischen Station gibt es feste Besuchszeiten, diese können Sie ebenfalls im Vorgespräch oder auf Station erfragen. Bitte achten Sie auf pünktliches Erscheinen, da unsere Besuchszeiten eng getaktet sind.
Folgebesuche planen Sie bitte in der Regel mit Ihren Angehörigen. Diese sind über ein Patiententelefon erreichbar. Die Nummer erfahren Sie von Ihrem Angehörigen oder im Erstgespräch von den Bezugstherapeut*innen.
Das Mitbringen jeglicher alkoholischen Getränke, gefährlicher Gegenstände und Drogen (außer Tabak) ist verboten. Bezüglich dem Mitbringen von Speisen und Geschenken informieren Sie sich bitte vorab bei der jeweiligen Station.
Für den Maßregelvollzug Schwäbisch Hall gilt, dass nach dem Besuch keine mitgebrachten Gegenstände und Speisen beim Patienten verbleiben.
Ja, es gibt ein Patiententelefon über welches Sie mit ihren Angehörigen Kontakt halten können. Telefonieren ist außerhalb der Therapiezeit möglich. Die jeweiligen Zeiten und Nummern erhalten Sie über die Stationen.
Besuche müssen grundsätzlich auf den Stationen angemeldet werden.
Wenn diese auf einer Station stattfinden, gibt es die Möglichkeit einen Besuchsraum zu nutzen. Bei entsprechender Lockerungsstufe sind im Maßregelvollzug Weinsberg auch Besuche im Park möglich. Im Maßregelvollzug Schwäbisch Hall besteht die Möglichkeit von Ausgängen nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor dem Betreten der Station auf verbotene und nicht erlaubte Gegenstände kontrolliert werden können.
Aus therapeutischen oder sicherheitsrelevanten Gründen können Besuche jederzeit von den Klinikmitarbeitenden abgebrochen oder untersagt werden.
Grundsätzlich dürfen unsere Patient*innen Briefe und Pakete erhalten. Bitte informieren Sie sich vorab auf der jeweiligen Station.
Alle Mitarbeitenden der Klinik unterliegen der Schweigepflicht und dürfen patientenbezogene Informationen nur mit Einwilligung der betroffenen Person weitergeben. Übergeordnete Informationen, wie Besuchszeiten, Kontaktdaten, Therapieangebote sowie allgemeine Informationen zum Maßregelvollzug, können Sie ohne Einschränkung erhalten.
Informationen zum Behandlungsstand von Angehörigen geben wir Ihnen gerne, sofern uns eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Im Einzelfall bieten wir auch gemeinsame Angehörigengespräche an, wenn dies sinnvoll erscheint und alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Der Erstkontakt findet über das Sekretariat des Maßregelvollzugs Weinsberg (Tel.: 07134/751720) oder Schwäbisch Hall (Tel. 07134/757320) statt. Von dieser Stelle wird der Kontakt zur Bezugstherapeutin oder zum Bezugstherapeuten hergestellt.
Die ersten Hinweise kompakt zusammengefasst finden Sie auch nochmals auf dem Faltblatt des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.
Die Forensikfibel bietet Ihnen weiterführende Informationen rund um die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. bietet auf seiner Webseite www.bapk.de ebenfalls umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen an.
Für allgemeine Fragen bezüglich der Forensischen Klinik steht Ihnen die Arbeitsgruppe „Angehörigenarbeit im MRV“ und das Sekretariat unserer Klinik zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe erreichen Sie über die E-Mail: info-mrv@klinikum-weissenhof.de.
Innerhalb des Klinikums gibt es auch einen Patientenfürsprecher mit folgender Erreichbarkeit: Telefon: 07134 75-6444; E-Mail: patientenfuersprecher@klinikum-weissenhof.de; Terminvereinbarung: 07134 75-6101 (Mo., Di, Do., von 08:00 bis 12:00 Uhr).