Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Besserung und Sicherung ergeben sich Therapieauftrag und Therapieanspruch.
Die Behandlung auf den Stationen M 34 und M 31 soll die Patient*innen, unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit, dem zentralen Ziel eines künftigen suchtmittel- und deliktfreien Lebens näher bringen.
Schwerpunkte des Auftrags bestehen in der Motivationsarbeit, der Befähigung der Patient*innen zu weiteren Therapieschritten auf der offen geführten Station M 11 sowie der Krisenintervention.
Auf der Basis einer fundierten Eingangsdiagnostik wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, welcher im Allgemeinen folgendes Zielspektrum erfasst: