10 Jahre Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Baden-Württemberg

Am 1. Januar 2015 trat in Baden-Württemberg das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft – und feiert damit 2025 sein zehnjähriges Jubiläum. Das Gesetz löste das Unterbringungsgesetz von 1991 ab und stärkte die Rechte psychisch kranker Menschen deutlich. Ziel war es, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern und eine gemeindenahe, patientenzentrierte Versorgung zu ermöglichen.

Das PsychKHG legt den Fokus auf freiwillige, frühzeitige und wohnortnahe Hilfen. Ambulante Angebote, teilstationäre Einrichtungen und psychiatrische Institutsambulanzen arbeiten eng in gemeindepsychiatrischen Verbünden zusammen. Sozialpsychiatrische Dienste (SPDi) und unabhängige Patientenfürsprecher*innen sorgen für Beratung, Unterstützung und die Wahrung der Rechte der Patient*innen.

Bei Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen oder im Maßregelvollzug gelten heute strenge Vorgaben: Fixierungen und Zwangsmaßnahmen dürfen nur bei richterlicher Anordnung und unter engen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Die Zahl der Zwangsmaßnahmen konnte in den vergangenen Jahren deutlich reduziert werden. Parallel wurden moderne Behandlungskonzepte wie die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) eingeführt und die Zusammenarbeit mit Genesungsbegleitenden gestärkt.

Positive Entwicklungen und Herausforderungen
Zehn Jahre PsychKHG haben die psychiatrische Versorgung in Baden-Württemberg verändert: Patientenrechte und Partizipation wurden gestärkt, der Umgang mit Zwang professionalisiert, die gemeindenahe Versorgung ausgebaut. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen – etwa bei der personellen Ausstattung der ambulanten Dienste oder bei der Umsetzung struktureller Verbesserungen im Maßregelvollzug. Auch die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe.

„Das PsychKHG hat einen bedeutenden Beitrag geleistet, die Selbstbestimmung und Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu stärken“, erklärt Professor Dr. Gerhard Längle, Regionaldirektor im ZfP Südwürttemberg. „Die Umsetzung zeigt, dass Fortschritte möglich sind, gleichzeitig aber kontinuierliche Anstrengungen nötig bleiben.“

Mehr über die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre und die Wirkung des PsychKHG erfahren Sie im ausführlichen Hintergrundtext: 10 Jahre Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Baden-Württemberg (PDF)