Containerbau als Zwischenlösung für Überbelegung im Maßregelvollzug

Mit ihren derzeit 100 verfügbaren Planplätzen für den Maßregelvollzug (MRV) hat die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums am Weissenhof anhaltend mit Überbelegung zu kämpfen. Nun erfolgt ein weiterer Schritt, um kurzfristig Abhilfe für die Kapazitätsengpässe zu schaffen. Auf dem Gelände der gesicherten Station M10 in Weinsberg wird ein zweistöckiger Containerbau aufgestellt. Belegt werden soll diese Interimslösung mit neun Patienten, die nach erfolgreicher Therapie einer Entlassung entgegensehen können. Die Unterbringung geeigneter Patient*innen ist ab April 2022 geplant.

Zur Vorbereitung auf den Alltag außerhalb der Klinik hat sich bei Maßregelvollzugspatienten in der weit fortgeschrittenen Behandlungsphase eine Erprobung im Rahmen von betreuten Wohngruppen bewährt. Die nun ermöglichte Wohngruppe ist nicht nur in das Therapieprogramm, sondern auch in das gut funktionierende Sicherheitskonzept der Station M10 eingebunden.

Als zeitlich befristete Maßnahme wurde die Containerlösung mit der Stadt Weinsberg, der Bürgerinitiative MRV-Weinsberg, der Polizei Weinsberg und dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt. Zudem beabsichtigt das Ministerium, ein noch auf Jahre leerstehendes ehemaliges Gefängnis in Heidelberg vorübergehend und befristet für die Unterbringung von Patienten im Maßregelvollzug zu nutzen. Darüber hinaus sind auch langfristige Lösungen für die landesweiten Kapazitätsengpässe im Maßregelvollzug in Sicht. Neubaumaßnahmen sind an den Standorten Psychiatrisches Zentrum Nordbaden Wiesloch und ZfP Calw bereits begonnen. Zusätzliche Standorte für Unterbringungskapazitäten in Schwäbisch Hall und Winnenden sind in Planung.

Hintergrundinformationen

a) zum Maßregelvollzug:

Das Klinikum am Weissenhof erfüllt mit seiner Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Aufgaben des Maßregelvollzugs im Land Baden-Württemberg. In diesem Teilgebiet der Psychiatrie werden psychisch kranke sowie abhängigkeitskranke Rechtsbrecher behandelt. Der gesetzliche Auftrag lautet „Sicherung und Besserung“ mit dem Ziel der psychosozialen Rehabilitation der Patient*innen.

Bei der gerichtlich angeordneten Unterbringung unterscheidet der Gesetzgeber in psychisch kranke Patienten, die nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus und in suchtkranke Patienten, die nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt behandelt und gesichert werden sollen.

b) zum Klinikum am Weissenhof:

Das Klinikum am Weissenhof ist ein psychiatrisches Krankenhaus mit sieben Fachkliniken für Allgemeine Psychiatrie West, Allgemeine Psychiatrie Ost, Gerontopsychiatrie, Suchttherapie, Forensische Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatische Medizin. Mit über 1.600 Mitarbeitenden an den Standorten Weinsberg, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Künzelsau, Winnenden, Brackenheim und Ludwigsburg bietet das Klinikum die stationäre, tagesklinische, ambulante sowie aufsuchende Versorgung von jährlich rund 13.000 Patient*innen aller Altersgruppen. Das Einzugsgebiet umfasst mit der Region Heilbronn-Franken knapp 1,1 Million Einwohner.

Weitere Informationen zum Thema Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

finden Sie unter www.forensik-transparent.de sowie unter www.klinikum-weissenhof.de/forensik